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Energiesteuerrückerstattung 2020

20 Oktober 2021

Bis zum 31.12.2021 haben Sie noch die Möglichkeit, alle erforderlichen Unterlagen einzureichen, um einen Teil der gezahlten Verbrauchssteuer erstattet zu bekommen.

Alles, was Sie dafür benötigen, haben wir für Sie zum Download zusammengestellt.

Neu: Das Antragsformular 1135 (Antrag auf Steuerentlastung für gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme nach §53a EnergieStG) ist seit November 2020 ausschließlich auf der Internetseite des Hauptzollamts auszufüllen. Das Formular ist interaktiv und passt sich Ihren Angaben entsprechend an.

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