Energiesteuerrückerstattung
Unser Service für Sie!
Wir haben für Sie alle Unterlagen zusammengestellt, die Sie für die Energiesteuerrückerstattung benötigen. Wir führen Sie sicher durch alle nötigen und aktuellen Formulare. Benötigen Sie darüber hinaus unsere Unterstützung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung!
Ihr Nutzen
Beantragen Sie nach §53a EnergieStG die vollständige Entlastung der Energiesteuer für KWK-Anlagen bis 2 MW elektrische Leistung bis zum 31.12.2021 (später verfällt Ihr Anspruch). Durch die Energiesteuerrückerstattung können Sie einen Teil der gezahlten Verbrauchssteuer erstattet bekommen.
Was ist zu tun?
Im Folgenden haben wir beginnend mit einer Ausfüllhilfe, über die Zoll-Anträge bis hin zu Berechnungsformularen, Datenblättern und Bescheinigungen alles vorbereitet. Starten Sie am Besten mit der Ausfüllhilfe, wenn Sie neu in der Materie sind.
Vorausgedacht für nächstes Jahr
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Zoll-Formulare
Formular 1135
Antrag auf Steuerentlastung für gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme nach §53a EnergieStG. Seit November 2020 gilt das neue Formular 1135 (2020), das ausschließlich auf der Internetseite des Hauptzollamts auszufüllen ist. Das Formular ist interaktiv und passt sich gemäß Ihren Angaben entsprechend an. zum Hauptzollamt

Hinweise zu Formular 1135
Anleitung und Hinweise zum Antrag auf Entlastung von der Energiesteuer nach § 53a EnergieStG Weiterlesen

Flüssiggas-berechnung
Formular zur Flüssiggasberechnung (Excel) für Antrag auf vollständige Steuerentlastung Download